Am 13.5.2009 erließ die Europäische Kommission ("Kommission") gemäß Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("AEUV") und Artikel 54 des EWR-Abkommens eine Bußgeldentscheidung gegen Intel Corporation ("Intel").2) Die Entscheidung stellt fest, dass Intel seine marktbeherrschende Stellung auf dem weltweiten Markt für x86 Mikroprozessoren in der Zeit von Oktober 2002 bis Dezember 2007 durch zwei Typen von Verhaltensweisen missbraucht hat: (i) sog. "naked restrictions", d.h. auf eine direkte Wettbewerbsbeschränkung gerichtete Verhaltensweisen sowie (ii) bedingte Rabatte und bedingte Zahlungen. Die Kommission setzte für diese Zuwiderhandlungen ein Bußgeld in Höhe von 1,06 Mrd Euro gegen Intel fest. Dies ist das bisher höchste gegen ein Einzelunternehmen verhängte Bußgeld. Insoweit die missbräuchlichen Verhaltensweisen noch andauern sollten, wurde Intel zudem verpflichtet, diese unverzüglich abzustellen und künftig zu unterlassen.