Am 12. November 2008 erließ die Europäische Kommission eine Bußgeldentscheidung in einem Kartellverfahren gegen vier Hersteller von Autoglasscheiben (Rechtssache COMP/39.125 - Automobilglas).1) Den Unternehmen wurde die rechtswidrige Verschiebung von Ausschreibungen der Automobilhersteller zum Zwecke der Aufteilung des europäischen Marktes nachgewiesen. Die Europäische Kommission hat in dieser Entscheidung gegen die Unternehmen Asahi, Pilkington, Saint-Gobain und Soliver Geldbußen in Rekordhöhe von insgesamt rund 1,4 Milliarden EUR verhängt, die jedoch durch eine fallspezifische Berechungsmethode der relevanten Umsätze niedriger ausfielen als bei Anwendung der Standardmethode.