B-VG: Art 137
UStG 1994: § 2
1. Die Klägerin behauptet in ihrer auf Art 137 B-VG gestützten Klage gegen den Bund einen die Staatshaftung auslösenden Verstoß gegen das Unionsrecht. Dieser Verstoß sei erfolgt durch den Beschluss des VwGH vom 27. 11. 2014, 2011/15/0153, mit dem die Behandlung einer Beschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Anerkennung der Vermietung eines Wohngebäudes durch die Privatstiftung an die Stifter abgelehnt wurde. Im Ablehnungsbeschluss verweist der VwGH der auf seine Erkenntnisse vom 7. 7. 2011, 2007/15/0255, ÖStZB 2012/107, und 19. 10. 2011, 2008/13/0046, ÖStZB 2012/258, in denen er sich mit der umsatzsteuerlichen Qualifikation der Nutzungsüberlassungen von Immobilien durch Privatstiftungen an diesen nahestehende Personen als wirtschaft-