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Abgabennachsicht wegen überlanger Dauer des Finanzstrafverfahrens

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/183ÖStZB 2018, 398 Heft 13 und 14 v. 10.8.2018

BAO: § 236

Eine EMRK-widrige überlange Dauer (von fast 11 Jahren) eines - wegen Nichtentrichtung von Abgaben - angestrengten Finanzstrafverfahrens, während dessen Dauer der Beschuldigte seinen Beruf als Bankdirektor nicht ausüben konnte und in dem er schlussendlich freigesprochen wurde, rechtfertigt eine Nachsicht seiner (noch offenen) Abgabenschuldigkeiten.

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