BAO: § 236
Eine EMRK-widrige überlange Dauer (von fast 11 Jahren) eines - wegen Nichtentrichtung von Abgaben - angestrengten Finanzstrafverfahrens, während dessen Dauer der Beschuldigte seinen Beruf als Bankdirektor nicht ausüben konnte und in dem er schlussendlich freigesprochen wurde, rechtfertigt eine Nachsicht seiner (noch offenen) Abgabenschuldigkeiten.