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Einbeziehung weiterer (erst im Beschwerdeverfahren hervorgekommener) Einkünfte in Sachentscheidung des BFG

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/184ÖStZB 2018, 403 Heft 13 und 14 v. 10.8.2018

BAO: § 278, § 279

Eine Überschreitung der "Sache" liegt offenkundig nicht vor, wenn das BFG - trotz Hervorkommens zusätzlicher Einkünfte im Beschwerdeverfahren - eine Sachentscheidung erlässt und keine Aufhebung und Zurückverweisung an die Abgabenbehörde gemäß § 278 Abs 1 erster Satz BAO veranlasst.

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