EStG 1988: § 6 Z 2
BAO: § 167 Abs 2
1) Eine Konkurseröffnung Jahre nach Durchführung der Forderungswertberichtigung ist nicht geeignet, um eine schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegene Uneinbringlichkeit der Forderung darzutun (vgl das Erkenntnis VwGH 25. 1. 2006, 2002/13/0027, ÖStZB 2006/333).