vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Außerordentliche Revision - Zulässigkeitsbegründung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/136ÖStZB 2018, 288 Heft 10 v. 3.7.2018

VwGG § 28 Abs 3

Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insb weil das Erkenntnis von der Rsp des VwGH abweicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte