BAO § 205a
VwGG § 42 Abs 4
Wird eine Abgabenschuld nach Erlassung des Erkenntnisses des BFG entrichtet und ist einer Revision insoweit Erfolg beschieden, als der VwGH in der Sache selbst mit Erkenntnis zu Gunsten des Abgabepflichtigen entscheidet, stehen auch in diesem Fall Beschwerdezinsen nach § 205a BAO für den Zeitraum der Entrichtung der Abgabenschuld bis zur Zustellung des Erkenntnisses des VwGH zu.