EStG § 5
BAO: § 93 Abs 3 lit a, § 280 Abs 1 lit e
1) Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Privatvermögen, noch zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, stellen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 gewillkürtes Betriebsvermögen dar, wenn der Steuerpflichtige seinen Entschluss, die Wirtschaftsgüter als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln, durch entsprechende buchmäßige Behandlung dokumentiert (vgl VwGH 27. 6. 2013, 2010/15/0205, ÖStZB 2014/37, und VwGH 17. 1. 1995, 94/14/0077).