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Zurechnung von Kapitaleinkünften liechtensteinischer Stiftungen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/122ÖStZB 2018, 271 Heft 10 v. 3.7.2018

EStG 1988: § 2 Abs 1, § 27 Abs 5 Z 7

Der maßgebliche Gesichtspunkt bei der Zurechnung von Kapitaleinkünften liechtensteinischer Stiftungen ist weder die "Transparenz" oder "Intransparenz" des liechtensteinischen "Gebildes" noch die Entscheidungsbefugnisse des Stifters oder Begünstigten als solche, sondern die Frage des wirtschaftlichen Eigentums am Kapitalvermögen der Stiftung.

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