KStG: § 8 Abs 1
Gewährt ein Gesellschafter der Gesellschaft ein zinsenloses Darlehen, ist von einer Nutzungseinlage auszugehen. Nach herrschender Meinung sind Nutzungseinlagen nicht einlagefähig, weshalb auf Ebene des Anteilsinhabers keine fiktiven Betriebseinnahmen vorliegen (vgl Achatz/Kirchmayr, Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 8, Tz 106). Werden tatsächlich keine Zinsen ausbezahlt, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung hingegen nicht vorliegen.