SystemRL 92/12/EWG : Art 3 Abs 2
Verbrauchsteuern
Spanien führte 2002 eine Steuer auf den Einzelhandelsverkauf bestimmter Mineralöle ein. Die Steuer war den "Autonomen Gemeinschaften" (wie hier Katalonien) übertragen, wobei die Einnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Gesundheitswesen und von Umweltmaßnahmen zu verwenden waren. Eine solche Abgabe verstößt gegen Art 3 Abs 2 der RL 92/12 , wonach auf verbrauchsteuerpflichte Waren (wie Mineralöle) andere indirekte Steuern" als die durch die RL vorgegebenen Verbrauchsteuern nur "mit besonderer Zielsetzung" erhoben werden dürfen. Unter einer "besonderer Zielsetzung" ist dabei eine solche zu verstehen, die andere als rein fiskalische Zwecke verfolgt.