MwSt Sechste RL 77/388/EWG : Art 13 Teil A Buchst c
MwSt-RL 2006/112/EG : Art 132 Abs 1 Buch c
1. Angestellte Ärzte eines Krankenhauses waren im Krankenhaus (nebenberuflich) auch selbstständig tätig (ambulante Behandlung von privaten Patienten). Die Verabreichung der von der Krankenhausapotheke nach ärztlicher Verordnung hergestellten Medikamente, die auf die ambulante Behandlung durch diese selbstständig tätigen Ärzte entfällt, ist grundsätzlich nicht nach Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c der Sechsten RL als "Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin" steuerbefreit.