MwSt Sechste RL 77/388/EWG : Art 12 Abs 3 Buchst a, Anhang H
MwSt-RL 2006/112/EG : Art 98, Anhang III
1. Die Mitgliedstaaten dürfen außer dem Normalsteuersatz einen oder zwei ermäßigte Steuersätze anwenden, und zwar auf die im Anhang H der Sechsten RL bzw Anhang III der MwSt-RL genannten Lieferungen und Dienstleistungen (zB die "Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks"). Nach deutschem Recht kommt der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung bei Taxifahrten