MinStG: § 9 Abs 1 Z 6 idF BGBl I 2000/142
Der VwGH gelangt in teleologischer Auslegung zum Ergebnis, dass die Verwendung von Gasöl zum Befeuern eines Flammrohrkessels als Ersatz der Befeuerung eines solchen Kessels mit festen Brennstoffen ein "Verheizen" iSd § 2 Abs 1 des Gasöl-Steuerbegünstigungsgesetzes und des § 9 Abs 1 Z 6 MinStG darstellt. Dieser Auslegung steht auch das Unionsrecht nicht entgegen.