EStG 1988: § 34
Geht es um die Kosten des StPfl in - gegen ihn angestrengten - Prozessen iZm der Scheidung, und münden die Auseinandersetzungen letztlich in einer einvernehmliche Scheidung, so ist zu prüfen, ob der StPfl freiwillig das Risiko eines nicht eindeutig erfolgversprechenden Rechtsstreites eingegangen ist, statt von vornherein eine einvernehmliche Scheidung anzustreben (vgl VwGH 10. 12. 1985, 84/14/0007, ÖStZB 1986, 214).