vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Begriff des "Zwangsversteigerungsverfahrens" iSd Art 199 der RL

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2014/318ÖStZB 2014, 556 Heft 19 v. 1.10.2014

MwSt

MwStSystRL 2006/112/EG: Art 199 Abs 1 Buchst g

Gem Art 199 Abs 1 Buchst g der RL 2006/112 können die Mitgliedstaaten reverse charge für die Lieferung von Grundstücken zwischen Unternehmern "im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens" vorsehen. Die Vorschrift ermöglicht die Erhebung der MwSt beim Erwerber, wenn die Fähigkeit des Lieferers der Grundstücke zur Steuerentrichtung beeinträchtigt ist. Nach dieser Vorschrift kann das reverse charge Verfahren auf den Verkauf eines Grundstücks durch den Schuldner einer vollstreckbaren Forderung im Rahmen jedes Insolvenzverfahrens, unabhängig davon, ob es auf eine vollständige Liquidation des Schuldnervermögens gerichtet ist (oder wie hier bloß zum Verkauf der Grundstücke geführt hat), angewandt werden, wenn dieser Verkauf geboten ist, um die Gläubiger zu befriedigen oder dem Schuldner die Wiederaufnahme seiner wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte