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Sicherstellungsauftrag - Voraussetzung der Gefährdung bei allen Gesamtschuldnern

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/304ÖStZB 2014, 523 Heft 18 v. 22.9.2014

BAO: § 232, § 280

Gem § 232 Abs 1 BAO kann die AbgBeh, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit an den Abgabepflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen.

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