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Steuerbefreiung für Überbestand an Anhängern gilt nicht für gemietete Anhänger

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/268ÖStZB 2014, 452 Heft 15 und 16 v. 28.8.2014

KfzStG: § 1 Abs 2, § 3 Z 1

Gem § 1 Abs 2 zweiter Satz KfzStG ist für Anhänger, deren Anzahl die der ziehenden stpfl Kfz desselben Steuerschuldners übersteigt, die Steuer nicht zu erheben.

Gemietete Anhänger, welche nicht für den Mieter zugelassen sind, erfasst diese Best jedoch nicht, weil für solche Anhänger der Mieter gar nicht als Steuerschuldner in Betracht kommt.

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