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Kein Ersatz des Entwicklungskonzepts durch pauschale Aufzählung von Grundstücken

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/243ÖStZB 2014, 421 Heft 14 v. 21.7.2014

OÖ Raumordnungsgesetz 1994: § 27 Abs 1 Z 2

§ 27 Abs 1 Z 2 OÖ Raumordnungsgesetz 1994 regelte die Ausnahmen vom Aufschließungsbeitrag wie folgt:

"(1) Die Gemeinde hat mit B eine Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag zu erteilen, wenn

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