EStG: § 16
BAO: § 114, § 162
1) Ein Universitätsprofessor will Zahlungen an seine Tochter als Werbungskosten geltend machen. Hierzu legt er Zahlungsbestätigungen über 4.500 € bzw über 6.500 € für "wissenschaftliche Hilfsarbeiten" bzw "selbstständige Recherchetätigkeiten" vor. Auf Ersuchen der AbgBeh auf detaillierte Darlegung der mit der Tochter getroffenen Vereinbarung weist er lediglich auf seine Unterhaltspflicht hin und führt aus, dass er den Unterhalt durch eine Gesamtsumme garantiert habe, wofür die Tochter im Gegenzug Werkleistungen betreffend seine nichtselbstständige Arbeit "im angemessenen Umfang" zugesagt habe.