Deutsche Regelung, wonach Eheleuten, die ihr Einkommen (beinahe) zur Gänze in Deutschland erzielen, ihren Wohnsitz aber in der Schweiz haben, in Deutschlang das Recht auf Ehegatten-Splitting versagt bleibt, verstößt gegen das Freizügigkeitsabkommen Schweiz
Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2014/205ÖStZB 2014, 381 Heft 13 v. 1.7.2014
ESt
Freizügigkeitsabkommen Schweiz: Art 1, Anhang I Art 13, Art 15