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Keine Anwendbarkeit des § 23 Abs 1 UStG bei Reiseleistungen an andere Unternehmer/Vollpensionsverpflegung auf einem Kreuzfahrtschiff als Nebenleistung/Einheitliche Verwaltungspraxis im Zeitpunkt des EU-Beitritts zur Frage der Steuerbefreiung?

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/171ÖStZB 2014, 316 Heft 11 v. 1.6.2014

UStG 1994: § 3a Abs 7 idF vor BGBl I 52/2009, § 6 Abs 1 Z 3 lit d, § 23 Abs 1

UStG 1972: § 6 Z 5

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