UStG: § 3a Abs 1a Z 2
Lässt ein Gesellschafter (hier: einer Hoch- und Tiefbau KG) auf seinem Privatgrundstück durch Bauarbeiter der Ges und mit Materialien aus dem Unternehmen ein Wohnhaus für seine Familie errichten, so liegt kein einheitlicher Entnahmeeigenverbrauch vor, sondern kommt es bezügl der unentgeltlich erbrachten Dienstleistungen zu einer gesonderten Eigenverbrauchsbesteuerung.