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Einkünftezurechnung bei Einräumung eines Fruchtgenussrechtes durch eine Mutter an ihre minderjährigen Kinder

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/163ÖStZB 2014, 299 Heft 11 v. 1.6.2014

EStG 1988: § 2 Abs 3

Ein Fruchtgenussberechtigter muss - sollen ihm die Einkünfte zugerechnet werden - neben der Tragung der Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Fruchtgenusses auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet.

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