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Wirkung einer in sich widersprüchlichen Abweisung eines Fristverlängerungsansuchens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/51ÖStZB 2013, 82 Heft 4 v. 15.2.2013

BAO: § 245

Wird ein Fristverlängerungsansuchen für eine Berufung zwar abgewiesen, steht jedoch der in der "Begründung" dieses B enthaltene - an sich auch einen normativen Abspruch bildende - Satz, wonach die Berufung als fristgerecht gelte, wenn sie bis spätestens 31. 10. 2001 eingebracht werde, in einem unlösbaren Widerspruch dazu, ist die Abweisung in sich widersprüchlich und deshalb rechtswidrig.

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