Stmk KanalG: § 4 Abs 5
Stmk LAO: § 158
1. Für die Unterbrechung der Verjährung genügt es, dass die AbgBeh irgendeine Handlung zur Geltendmachung des AbgAnspruches vornimmt, vorausgesetzt, dass diese Amtshandlung nach außen in Erscheinung tritt (vgl etwa E 30. 11. 1981, 17/2543/80, in welchem für diese Rechtsauffassung auf die E 17. 11. 1976, VwSlg 5004/F, und 7. 5. 1981, 16/1018/80, verwiesen wird). Dem Wortlaut des § 158 Abs 1 Stmk LAO entsprechend genügt es auch, dass eine Amtshandlung nur zur Feststellung des AbgPfl unternommen wird. Zu einem dem hier vorliegenden genau entsprechenden Sachverhalt (Vorschreibung eines Kanalisationsbeitrages nach dem Stmk Ka-