vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Betriebsvermögenseigenschaft von zu vermietenden Wirtschaftsgütern und kein Anspruch auf IFB bei Gesamtverlust aus dieser Betätigung; Liebhaberei in einem Teilbereich eines Handelsbetriebes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/340ÖStZB 2012, 621 Heft 22 v. 15.11.2012

EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 3, § 4 Abs 1, § 10

LVO: § 2 Abs 1

1. Die Vermietung von Wirtschaftsgütern kann dem § 1 Abs 1 LVO subsumiert werden. Die für derartige Betätigungen an sich bestehende Vermutung für das Vorliegen von Einkünften kann nach Maßgabe der Kriterienprüfung gem § 2 Abs 1 LVO widerlegt werden. Entwickelt sich die Vermietung der Wirtschaftsgüter entgegen der Planung des StPfl und führen unvorhersehbar eingetretene Ereignisse zu einem Gesamtverlust der Betätigung und zu deren vorzeitiger Beendigung, sind die angeschafften Wirtschaftsgüter nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen und deren Vermietung keine Einkunftsquelle, sodass hins dieser Wirtschaftsgüter auch kein IFB geltend gemacht werden kann. Bloß wirtschaftliche Vermögensvorteile, wie die Erzielung einer Steuerersparnis, sind dem steuerlichen Ergebnis nicht zuzurechnen, weil dadurch kein steuerlich relevantes wirtschaftliches Engagement zum Ausdruck kommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte