AbgEO §§ 14, 16
BAO §§ 92, 93, 243, 273 Abs 1 lit a
1. Das FA hat aufgrund eines Widerspruches Dritter nach § 14 AbgEO keinen B zu erlassen. Kommt die AbgBeh erster Instanz aber einem auf § 16 AbgEO gestützten Antrag auf Einstellung der Vollstreckung nicht nach, so hat sie darüber mit B abzusprechen.