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Vorsteuerausschluss für die Errichtungskosten eines gemischt genutzten Wohnhauses

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/322ÖStZB 2012, 589 Heft 21 v. 2.11.2012

UStG 1994 § 12 Abs 2 Z 2 lit a

Der Vorsteuerausschluss bei gemischt unternehmerisch und privat genutzten Gebäuden nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 erfasst nicht bloß die laufenden Aufwendungen, sondern auch die Kosten der Errichtung des gemischt genutzten Wohnhauses.

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