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Anlassfall zu VfGH 20. 6. 2009, V 11/09

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2010/227ÖStZB 2010, 338 Heft 12 v. 17.6.2010

B-VG Art 144

ZweitwohnsitzAbgV der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen: § 7

Anlassfall zu VfGH 20. 6. 2009, V 11/09, mit dem § 7 Abs 2 der ZweitwohnsitzAbgV der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen als gesetzwidrig aufgehoben wurde.

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