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Richtlinienwidrigkeit der polnischen Regelung betreffend eine besonders lange Frist für die Erstattung von Vorsteuerguthaben an neu gegründete Unternehmen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2009/454ÖStZB 2009, 489 Heft 19 v. 1.10.2009

MWSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 18

1.1. Nach der Regelung in Polen ist Unternehmern ein Vorsteuerguthaben innerhalb von 60 Tagen auszuzahlen. Im Falle von neu gegründeten Unternehmen verlängert sich diese Frist auf 180 Tage, sofern nicht eine hohe Kaution gelegt wird.

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