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Steuerfreiheit für Trinkgelder nicht gleichheitswidrig

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2009/434ÖStZB 2009, 469 Heft 19 v. 1.10.2009

B-VG Art 7 Abs 1

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 16a

1. § 3 Abs 1 Z 16a EStG 1988 idF BGBl I 2005/35 ist nicht verfassungswidrig. Trinkgelder der AN weisen nämlich Besonderheiten auf, die eine steuerliche Sonderbehandlung in Form einer Steuerfreistellung rechtfertigen:

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