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Begründung eines Sicherstellungsauftrages

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/376ÖStZB 2009, 386 Heft 15 und 16 v. 3.8.2009

BAO § 93 Abs 3 lit a, § 232

1. Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die AbgPflicht geknüpft ist. Die Verwirklichung dieses Tatbestandes

Seite 386


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