BAO § 93 Abs 3 lit a, § 232
1. Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die AbgPflicht geknüpft ist. Die Verwirklichung dieses Tatbestandes
Seite 386
BAO § 93 Abs 3 lit a, § 232
1. Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die AbgPflicht geknüpft ist. Die Verwirklichung dieses Tatbestandes
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