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Schätzung des Ausmaßes einer AbgHinterziehung nach Auszahlung von Schwarzlöhnen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/377ÖStZB 2009, 387 Heft 15 und 16 v. 3.8.2009

BAO § 184 Abs 1

FinStrG § 109

1. Hat ein StPfl schon in seiner Verantwortung vor der FinStrBeh erster Instanz eingeräumt, "Schwarzlöhne" im Ausmaß von 150.000 S jährlich ausbezahlt zu haben, kann vom Vorliegen einer AbgHinterziehung im Ausmaß der zur Erwirtschaftung der Schwarzlöhne erforderlichen Umsätze ausgegangen werden.

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