MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 19
1. Bei Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs für Unternehmen mit steuerpflichtigen und unecht steuerbefreiten Umsätzen bleibt der Verkauf von Investitionsgütern, die der Verkäufer in seinem Unternehmen verwendet, nach Art 19 Abs 2 der Sechsten RL außer Ansatz. Fahrzeuge, die ein Leasingunternehmen erwirbt, um sie zu vermieten und dann nach Ablauf der Leasingverträge zu verkaufen, fallen nicht unter diese Ausnahmen für Investitionsgüter. Zu den Investitionsgütern iSv Art 19 Abs 2 der Sechsten RL zählen nämlich nicht diejenigen Güter, deren Verkauf für den betreffenden StPfl eine regelmäßig ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit darstellt.