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Grundumlagenpflichtige Mitgliedschaft von freiberuflichen Heilmasseuren in der Wirtschaftskammer

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2009/355ÖStZB 2009, 387 Heft 14 v. 15.7.2009

WKG §§ 2, 121, 123

Auch freiberufliche Heilmasseure sind grundumlagepflichtige Mitglieder der Wirtschaftskammer, obwohl die Tätigkeit als Heilmasseur zu den Gesundheitsberufen zählt, sie im WKG nicht ausdrücklich als WK-Mitglieder genannt werden und Heilmasseure auch "freiberuflich" tätig werden können.

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