Oö ROG: §§ 25, 26
Oö LAO: §§ 4, 191, 200, 213
Wird gegen die Vorschreibung eines Kanalanschlussbeitrages durch den Grundeigentümer Berufung erhoben und in der Folge das betreffende Grundstück schenkungsweise übertragen und auch vom neuen Eigentümer Berufung erhoben, statt als gesamtschuldnerischer Rechtsnachfolger der Berufung beizutreten, ist diese zurückzuweisen und kann keiner meritorischen Erledigung zugeführt werden.