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GebPflicht von nicht beurkundeten Gesellschafter-Barvorlagen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/341ÖStZB 2009, 369 Heft 14 v. 15.7.2009

GebG: § 15 Abs 1, § 33 TP 8 Abs 4

In die Geschäftsbücher aufgenommene Barvorlagen eines Gesellschafters an die Ges sind auch dann gebührenpflichtig, wenn sie von einem nur geringfügig beteiligten Gesellschafter stammen und nicht beurkundet wurden.

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