GebG: § 15 Abs 1, § 33 TP 8 Abs 4
In die Geschäftsbücher aufgenommene Barvorlagen eines Gesellschafters an die Ges sind auch dann gebührenpflichtig, wenn sie von einem nur geringfügig beteiligten Gesellschafter stammen und nicht beurkundet wurden.
GebG: § 15 Abs 1, § 33 TP 8 Abs 4
In die Geschäftsbücher aufgenommene Barvorlagen eines Gesellschafters an die Ges sind auch dann gebührenpflichtig, wenn sie von einem nur geringfügig beteiligten Gesellschafter stammen und nicht beurkundet wurden.