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Festsetzung von KESt nach verdeckter Gewinnausschüttung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/338ÖStZB 2009, 366 Heft 14 v. 15.7.2009

KStG § 8 Abs 2

BAO § 201

Ein B nach § 201 BAO über die Festsetzung von Selbstbemessungsabg, (hier von infolge einer verdeckten Gewinnausschüttung fällig gewordener KESt) hat nur dann zu ergehen, wenn die Behörde von der eingereichten Erklärung (KESt-Anmel-

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