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Keine Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen als sonstige Bezüge

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/337ÖStZB 2009, 366 Heft 14 v. 15.7.2009

KStG § 8 Abs 2

EStG 1988: § 67 Abs 6

Handelte es sich bei nicht fremdüblichen Zahlungen einer GmbH an den Vater der Allein-Gesellschafter-Gf (Urlaubsentschädigung und freiwillige Abfertigung) um verdeckte Ausschüttungen an diese, so kommt auch die Anwendung des § 67 Abs 6 EStG 1988 über die Besteuerung sonstiger Bezüge eines AN nicht in Betracht.

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