KStG § 8 Abs 2
EStG 1988: § 67 Abs 6
Handelte es sich bei nicht fremdüblichen Zahlungen einer GmbH an den Vater der Allein-Gesellschafter-Gf (Urlaubsentschädigung und freiwillige Abfertigung) um verdeckte Ausschüttungen an diese, so kommt auch die Anwendung des § 67 Abs 6 EStG 1988 über die Besteuerung sonstiger Bezüge eines AN nicht in Betracht.