FLAG §§ 9, 9a, 9b
Zur Beurteilung der für den Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe maßgeblichen Einkommensverhältnissen der Antragstellerin und ihres Ehemannes kommt es gem § 9a Abs 1 FLAG idF des Budgetbegleitgesetzes 1998 auf das Einkommen des Kalenderjahres an, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wurde.