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Maßgebliche Einkommensverhältnisse für den Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/336ÖStZB 2009, 365 Heft 14 v. 15.7.2009

FLAG §§ 9, 9a, 9b

Zur Beurteilung der für den Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe maßgeblichen Einkommensverhältnissen der Antragstellerin und ihres Ehemannes kommt es gem § 9a Abs 1 FLAG idF des Budgetbegleitgesetzes 1998 auf das Einkommen des Kalenderjahres an, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wurde.

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