EStG 1988: § 27 Abs 2
BAO §§ 21, 22
Eine Mindestgarantie für Erträge aus Genussscheinrechten schließt den Genussrechtszeichner nicht von der Teilnahme an einem darüber hinausgehenden wirtschaftlichen Erfolg des Emittenten aus. Im Zusammenhang mit der Einrechnung ausgeschütteter Mehrbeträge beim späteren Verkauf der Genussrechte kommt es darauf an, ob dieser erzwungen werden kann (vgl dazu näher E 29. 3. 2006, 2005/14/0018, auf das sich das Erk vom 1. 10. 2008 in dieser Hinsicht stützt).