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Teilwertabschreibung bei einem Investmentfonds

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/331ÖStZB 2009, 362 Heft 14 v. 15.7.2009

EStG 1988: § 6 Z 2 lit a

InvFG § 40 Abs 2 Z 1

Realisierte Erträge eines Investmentfonds führen aus steuerlicher Sicht zu einem Ausweis auf der Aktivseite der Bilanz. Auch bei einem thesaurierenden Investmentfonds führen sie zu einem Wirtschaftsgut, können sie doch zumindest im Wege des Verkaufes des Investmentfondsanteiles übertragen und verwertet werden. Dieses Aktivum stellt nicht bloß einen Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite dar, verkörpert es doch nicht Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für Zeiten nach diesem Stichtag darstellen. Werden die realisierten Erträge aus einem thesaurierenden Investmentfonds in Form von zwei aktiven Wirtschaftsgütern ausgewiesen, ist zu beachten, dass sich der Wert eines Anteiles an einem thesaurierenden Investmentfonds jedenfalls aus der Summe dieser Komponenten ergibt. Übersteigt die Summe dieser Aktivposten den Teilwert der Investmentfondsanteile, sind die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung gegeben.

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