EStG 1988: § 6 Z 2 lit a
BAO §§ 22, 93 Abs 3
Vermietet ein StPfl eine Liegenschaft an eine GmbH, wobei dieser nicht nur Vermieter, sondern gleichzeitig auch Gesellschafter-Gf der Mieterin ist, ist bei Beurteilung eines Buchwertabganges infolge Abbruchreife der auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude ein Fremdvergleich vorzunehmen, wenn es bei der gegebenen Mietzinshöhe dem Mieter freigestellt wird, Gebäude im Wert von ca 5 Mio S entschädigungslos abzutragen. Ohne diese Feststellungen kann nicht abschließend beurteilt werden, ob vor dem Hintergrund der Ausführungen des E 25. 1. 2006, 2003/14/0107, die Grundsätze der sog Opfertheorie noch Anwendung finden könnten.