EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 3
LVO: § 2 Abs 2
Geht die Beh bei der Beurteilung der Tätigkeit eines Warenpräsentators als Liebhaberei bereits im Anlaufzeitraum davon aus, dass dieser in seinen Steuererklärungen seine Ausgaben nicht vollständig erfasst habe, um die Verlustsituation besser darzustellen, und führt sie für diese Mutmaßung den "amtsbekannten" Umstand ins Treffen, dass bei dieser Tätigkeit regelmäßig hohe Reisekosten anfielen, geht sie von einem vermuteten Sachverhalt aus. Bietet hiefür der Akteninhalt keinerlei Anhaltspunkte, belastet sie ihren B mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.