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Liebhaberei bei nachhaltiger Tätigkeit ohne Gewinnabsicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/266ÖStZB 2009, 297 Heft 12 v. 15.6.2009

EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 2, § 22 Z 1 lit a

BAO § 31

1. § 5 Z 4 LVO 1993 stellt keine Norm dar, die Liebhaberei bei natürlichen Personen durch Ausübung einer nachhaltigen Betätigung ohne Gewinnabsicht ausschließt.

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