ZK: Art 79, 201, 204
ErstattungsVO (EWG) 3665/87 : Art 8, 9
1. Mit der Überlassung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr kann die Voraussetzung für den Statuswechsel einer Nichtgemeinschaftsware in den einer Gemeinschaftsware als erfüllt angesehen werden, unbeschadet des Umstandes, dass ggf die entstandene Zollschuld noch nicht in der tatsächlich geschuldeten Höhe buchmäßig erfasst und entrichtet wurde.